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Jeder Fussballclub hat sich im Rahmen seiner Aktivitäten und Verpflichtungen eingehend mit dem Thema Versicherungen auseinanderzusetzen. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass der Verein über ausreichenden Versicherungsschutz verfügt bzw. dass die gesetzlichen Vorschriften (u.a. im Bereich Sozialversicherungen) eingehalten werden.
Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt Schäden, welche der Verein bzw. seine Mitglieder im Rahmen der Vereinsaktivitäten Dritten gegenüber verursachen. Beispiel: Eine Fensterwand in einer öffentlichen Turnhalle wird durch ein Missgeschick anlässlich eines Vereinstrainings beschädigt. Die Vereinshaftpflichtversicherung erstreckt sich sowohl auf die statutarischen Aktivitäten des Fussballclubs wie auch auf die Organisation und Durchführung von Anlässen, die normalerweise periodisch stattfinden. Besitzt der Verein ein eigenes Klubhaus, ist er auch als Eigentümer haftpflichtig (Werkhaftpflicht) und muss entsprechend versichert sein.
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Rechtsschutzversicherung
Diese Versicherung schützt den Verein vor Kosten, die durch Gerichtsverfahren entstehen können.
Sozialversicherungen / Unfallversicherung
Für Vereinsmitglieder kann eine Zusatzversicherung zur persönlichen obligatorischen Unfallversicherung, u.a. für zusätzliche Heilungskosten, erweiterte Invaliditätsleistungen oder Brillenschäden, abgeschlossen werden. Die Prämien für Berufsunfälle müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Prämien für Nichtbetriebsunfälle müssen grundsätzlich die Arbeitnehmer tragen. Der Arbeitgeber schuldet den gesamten Prämienbetrag. Er kann den Anteil des Arbeitnehmers von dessen Lohn abziehen.
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| Achtung: Wird nicht vereinbart, dass die AHV-und UVG-Pflicht wegfällt (siehe Formular "Verzichtserklärung" » Muster/Weisungen), ist gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) zwingend vorgeschrieben, dass Angestellte, die bis zu durchschnittlich 8 Stunden pro Woche arbeiten, für Berufsunfälle zu versichern sind und Angestellte mit mehr als 8 Wochenstunden auch noch für Nichtberufsunfälle. |
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AHV/IV/EO/ALV, berufliche Vorsorge (BVG), Krankentaggeld
Wer teil- bzw. hauptamtliche Angestellte beschäftigt, muss grundsätzlich die obligatorischen Beiträge entrichten. Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahr beitragspflichtig und sie endet mit Erreichung des ordentlichen Rentenalters (Männer: 65 Jahre, Frauen: 64 Jahre). Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin erwerbstätig sind, zahlen weiterhin AHV-Beiträge, allerdings gilt ein Freibetrag von Fr. 1'400.00 pro Monat.
Gemäss der bis 31.12.2007 geltenden Regelung konnte bei einem Nebenerwerb bis Fr. 2'000.00 im Kalenderjahr und bei Einholung einer schriftlichen Verzichtserklärung auf die Beitragsentrichtung verzichtet werden. Neu gilt ab 1.1.2008, dass die Beiträge vom Lohn nur auf Verlangen des Versicherten entrichtet werden müssen, sofern dieser pro Arbeitgeber, den Betrag von Fr. 2'200.00 im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um einen Nebenerwerb handelt und es ist auch keine schriftliche Verzichtserklärung mehr notwendig. Diese Regelung gilt allerdings nicht für in Privathaushalten beschäftigte Personen, hier müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden. Bei einem umgerechneten AHV-Jahreslohn von über Fr. 19'890.00 (Stand: 1.1.2008) und einer Anstellungsdauer von voraussichtlich mehr als 3 Monaten muss zudem gemäss BVG ein Pensionskassenvertrag abgeschlossen werden. Beachten Sie auch, dass bezüglich der Krankentaggeld-Versicherung die Lohnfortzahlungspflicht bei allen Arbeitnehmern gemäss OR gleich geregelt ist (z.B. 3 Wochen im ersten Anstellungsjahr).
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Weitere Informationen zum Thema Sozialversicherungen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) » www.bsv.admin.ch.
Fahrzeugversicherung
Übliche Versicherung für Fahrzeughalter. Sie kommt zum Tragen, wenn der Verein z.B. einen eigenen Mannschaftsbus besitzt. Die Versicherung deckt Haftpflicht, Kasko und Insassenunfall. Beachten Sie die Vorsorgemassnahmen für das Fahren eines Kleinbusses » Muster Kapitel Organisation. |
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