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Mit der Durchführung von Sportwetten bezweckt die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung des Amateurleistungs-, Jugend- und Breitensportes. Der Reingewinn der STG geht vollumfänglich an den Schweizer Sport. 75 % des Gewinns fliessen in die Fonds der Kantone, der Rest geht an den Schweizerischen Olympischen Verband «Swiss Olympic».
Die Handhabung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich:
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Kanton Bern:
Ein Verein des Kantons Bern hat die Möglichkeit, Sporttoto-Beiträge aus dem Sportfonds des Kantons Bern zu beziehen. Hauptvoraussetzung hierzu ist der Nachweis der Förderung des Jugend- bzw. Breitenfussballs. Der Fussballverband Bern/Jura informiert die Vereine regelmässig schriftlich über das genaue Vorgehen bezüglich der Einreichung eines Gesuchs für die Ausrichtung von Sportoto-Geldern anlässlich der Anschaffung von Sportmaterial.
Gesuche um Ausrichtung eines Beitrages aus dem Sportfonds sind beim Sekretariat des Fussballverbandes Bern/Jura (zuhanden dem Sporttoto-Beauftragten) einzureichen. Dem Gesuch von Sportmaterial ist die Rechnung sowie die dazugehörige Zahlungsbestätigung beizulegen. Bei den Sportanlagen ist zu beachten, dass mit den Bauarbeiten erst begonnen werden darf, sobald der Sporttoto-Betrag definitiv bestätigt worden ist. Die Mitteilung betreffend Gutheissung eines Gesuchs erfolgt direkt durch das zuständige Amt der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern.
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Kanton Zürich:
Ein Verein des Kantons Zürich hat die Möglichkeit, Sporttotobeiträge aus dem Verbandsanteil des Zürcher Kantonalverbandes für Sport (ZKS) zu beziehen. Hauptvoraussetzung dafür ist der Nachweis der Förderung des Jugend- und Breitensportes. Der Fussballverband Region Zürich informiert alle Zürcher Vereine jährlich im Dezember schriftlich über das genaue Vorgehen betreffend Unterstützung von Sportmaterial und Sportanlagen durch Sporttotogelder. Dem Schreiben ist zudem ein Gesuchsformular für Sportmaterial beigelegt. Weitere Informationen sowie die Gesuchsformulare findet man auch unter der Homepage des ZKS: www.zks-zuerich.ch.
Gesuche um Ausrichtung eines Beitrages aus dem kantonalzürcherischen Sporttotofonds sind von kantonalzürcher Vereinen bis spätestens am 31. März (Poststempel) in zweifacher Ausfertigung an den Fussballverband Region Zürich einzureichen. Dem Gesuch von Sportmaterial ist die Rechnung und die dazugehörende Zahlungsbestätigung beizulegen. Bei den Sportanlagen ist zu beachten, dass mit den Bauarbeiten erst begonnen werden darf, wenn entweder ein Sport-Toto-Beitrag definitiv gesprochen wurde oder eine Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn des ZKS vorliegt. Die Mitteilung betreffend Gutheissung bzw. Ablehnung eines Gesuches erfolgt im Januar des folgenden Jahres und eine mögliche Auszahlung des Beitrages im Februar. Beides erfolgt direkt durch den ZKS.
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