Eine Vereinsauflösung bzw. ein Austritt erfolgt grundsätzlich per Ablauf einer Saison. Wenn ein Verein eine Auflösung bzw. einen Austritt beschlossen hat, muss er dies mit eingeschriebenem Brief dem SFV (mit Kopie an den Regionalverband) mitteilen. Dem Gesuch muss das Protokoll der Generalversammlung mit dem entsprechenden Beschluss beigelegt werden » Muster Gesuch.
Die Auflösung bzw. der Austritt kann gemäss den SFV-Statuten (Art. 14/ 15) erst dann anerkannt werden, wenn der Verein gegenüber dem SFV und dem Regionalverband seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist, z.B.