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Eine Untersektion ist im rechtlichen Sinne nicht Mitglied des Schweizerischen Fussballverbandes und des Regionalverbandes. Die Untersektion hat somit gegenüber dem Fussballverband (SFV/Regionalverband) weder eigene Rechte noch Pflichten. Ansprechpartner für die zuständigen Behörden ist in allen Belangen der Hauptverein, dem die Untersektion angehört. Die Mitglieder der Untersektion müssen zwingend auch Mitglieder des Hauptvereins sein, der seinerseits Mitglied des Fussballverbandes (SFV/Regionalverband) ist, um auf diese Weise eine lückenlose Unterstellung unter die Statuten/Reglemente und die Gerichtsbarkeit des Fussballverbandes (SFV/Regionalverband) zu gewährleisten.
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