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Ein Gesuch für eine Namensänderung muss bis spätestens am 31. Dezember der laufenden Saison an den Regionalverband gerichtet werden » Muster Gesuch, damit eine Änderung rechtzeitig auf die folgende Saison vorgenommen werden kann. Der Regionalverband prüft dieses Gesuch und leitet das Einverständnis bzw. die Empfehlung an den SFV weiter. Dem Gesuch muss das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung mit dem entsprechenden Beschluss (Anzahl Ja-/Nein-Stimmen) und die neuen Statuten (in zweifacher Ausführung) beigelegt werden.

Gemäss den Bestimmungen des SFV muss eine Namensänderung detailliert begründet werden. Die Gründe müssen im Protokoll der Generalversammlung ausführlich beschrieben sein.

 

 

Achtung: Gemäss SFV-Statuten muss ein Verein seinen Namen ändern, falls dieser zu Verwechslungen mit einem anderen Verein des Verbandes führen könnte. Weiter ist zu beachten, dass Firmennamen nicht verwendet werden dürfen.